Nutzungsvereinbarung
Nutzungsordnung der Campus IT der RH
Einleitung
Diese Nutzungsordnung soll die störungsfreie, ungehinderte und sichere Nutzung der Kommunikations- und Datenverarbeitungsinfrastruktur des Hochschulrechenzentrums bzw. Campus IT der RH gewährleisten. Sie orientiert sich an den gesetzlich festgelegten Aufgaben der Hochschule sowie an ihrem Mandat zur Wahrung der akademischen Freiheit. Die Nutzungsordnung stellt Grundregeln für einen ordnungsgemäßen Betrieb der IT-Infrastruktur auf und regelt das Nutzungsverhältnis zwischen den Nutzenden und der Campus IT.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Nutzungsordnung gilt für die Nutzung der IT-Infrastruktur der Campus IT der RH. Dazu gehören die IT-Systeme, Kommunikationssysteme und alle weiteren Einrichtungen zur digitalen Datenverarbeitung, die der Campus IT unterstellt sind.
§ 2 Rechtsstellung und Organisation der Campus IT
Die Campus IT ist eine zentrale Einrichtung der RH. Sie unterstützt die Hochschule bei der Umsetzung von IT-gestützten Prozessen und der digitalen Datenverarbeitung. Im Rahmen bestehender Kooperationsvereinbarungen übernimmt die Campus IT zudem Aufgaben für externe Partner.
§ 3 Aufgaben der Campus IT
Planung, Realisierung und Betrieb der IT-Systeme des Rechenzentrums für Forschung, Lehre, Studium und Verwaltung.
Betreuung der Datenverarbeitungsressourcen der Hochschule und betriebsfachliche Aufsicht über alle IT-Systeme, sofern dies nicht in den Aufgabenbereich anderer Organisationseinheiten fällt.
Koordinierung der Beschaffung von IT-Systeme, insbesondere:
Stellungnahme zu Investitionsmaßnahmen in Datenverarbeitungssysteme
Nutzungsanalyse vorhandener System-Komponenten und Bedarfsplanung
Erwerb, Verwaltung, Dokumentation, Pflege und Weiterentwicklung von Standard- und Grundsoftware, einschließlich Hochschul- und Campuslizenzen sowie Auswahl, Einsatz und Betreuung der in der Hochschulverwaltung eingesetzten Anwendersoftware.
Koordinierung der Beschaffung von IT-Systeme, insbesondere:
Unterweisung, Beratung und Unterstützung der Nutzenden.
Durchführung von Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Hochschulangehörige sowie Unterstützung anderer Fachbereiche bei EDV-bezogenen Lehrveranstaltungen.
Die Campus IT ist überdies für die Planung, Installation und den Betrieb rechnergestützter Informations- und Kommunikationsnetze einschließlich der erforderlichen Netze, zentralen Server sowie der Datenkommunikations- und Telekommunikationssysteme zuständig. Diesbezüglich obliegen dem Rechenzentrum insbesondere folgende Aufgaben:
Bereitstellung und Aufrechterhaltung eines störungsfreien und möglichst ununterbrochenen Betriebes des Campusnetzes.
Koordination des Ausbaus und der Wartung des Campusnetzes.
Management von Netzwerkadressen und Domainnamen
Bereitstellung von Netzwerkdiensten und zentraler Netzwerk-Server.
Benutzersupport für alle angebotenen IT-Services.
Zur Sicherstellung eines reibungslosen Betriebs des Informations- und Campusnetzes sowie der zugehörigen IT-Systeme, die der Campus IT zugeordnet sind, kann die Leitung der Campus IT ergänzende Regelungen zur Nutzung dieser Systeme erlassen.
Dazu zählen beispielsweise:
Nutzungsbedingungen für den Einsatz von Rechnerpools,
technisch-organisatorische Vorgaben für den Betrieb des Datennetzes,
sowie Richtlinien für Veröffentlichungen auf Servern der Campus IT.
§ 4 Nutzungsberechtigung und Zulassung zur Nutzung
Zur Nutzung der Dienste der Campus IT können zugelassen werden:
Mitglieder, Angehörige und Einrichtungen der Hochschule, einschließlich der Verwaltung;
von der Hochschule beauftragte Personen zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben;
Mitglieder und Angehörige anderer Hochschulen im In- oder Ausland auf Grundlage besonderer Vereinbarungen;
staatliche Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Behörden des Landes auf Basis entsprechender Kooperationen;
Studentenwerke im Land;
sonstige juristische oder natürliche Personen.
Die Zulassung erfolgt in der Regel zur Nutzung für wissenschaftliche Zwecke in Forschung, Lehre und Studium, für Aufgaben der Bibliothek und Hochschulverwaltung sowie für Aus- und Weiterbildung. Eine abweichende Nutzung kann im Einzelfall genehmigt werden.
Die Nutzungserlaubnis wird auf Antrag durch die Campus IT erteilt.
Der Antrag ist unter Verwendung eines von der Campus IT bereitgestellten Formulars zu stellen.
Die Nutzungserlaubnis ist auf das beantragte Vorhaben beschränkt und kann zeitlich befristet werden.
Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und störungsfreien Betriebs kann die Nutzungserlaubnis mit Einschränkungen wie z. B. einer Begrenzung der Rechen- oder Onlinezeit sowie weiteren nutzungsbezogenen Auflagen verbunden sein.
Die Campus IT kann die Zulassung zur Nutzung vom Nachweis grundlegender Kenntnisse im Umgang mit den beantragten IT-Systemen und -Diensten abhängig machen.
Reichen die verfügbaren IT-Ressourcen nicht aus, um alle berechtigten Nutzenden zu versorgen, kann die Nutzung kontingentiert werden. Die Zulassung erfolgt stets im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten.
Die Nutzungserlaubnis kann ganz oder teilweise versagt, widerrufen oder nachträglich eingeschränkt werden, insbesondere wenn:
kein ordnungsgemäßer Antrag vorliegt oder die Angaben nicht (mehr) zutreffen;
die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Nutzung nicht (mehr) gegeben sind;
die nutzungsberechtigte Person gemäß § 6 von der Nutzung ausgeschlossen wurde;
das Vorhaben nicht mit den Aufgaben der Campus IT oder den in § 4 Abs. 2 genannten Zwecken vereinbar ist;
die beantragte Nutzung mit den vorhandenen Ressourcen nicht möglich oder diese für andere Zwecke reserviert sind;
die Kapazitäten aufgrund bestehender Auslastung nicht ausreichen;
die Nutzung IT-Systeme betrifft, die besonderen Datenschutzanforderungen unterliegen, ohne dass ein sachlicher Grund für die Nutzung vorliegt;
zu erwarten ist, dass durch die Nutzung andere berechtigte Vorhaben unangemessen beeinträchtigt würden.
§ 5 Rechte und Pflichten der Nutzer:innen
Nutzungsberechtigte Personen haben das Recht, die Einrichtungen, IT-Systeme sowie Informations- und Kommunikationsdienste der Campus IT im Rahmen ihrer Zulassung und gemäß dieser Nutzungsordnung sowie der ergänzenden Regelungen nach § 3 Abs. 3 zu verwenden. Eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten Genehmigung.
Die Nutzer:innen sind verpflichtet:
die Vorgaben dieser Nutzungsordnung einzuhalten und die Nutzung auf die genehmigten Zwecke gemäß § 4 Abs. 2 zu beschränken,
alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Betrieb der IT-Systeme der Campus IT beeinträchtigen könnte,
sämtliche Einrichtungen der Campus IT sorgfältig und sachgemäß zu behandeln,
ausschließlich die ihnen zugewiesenen Benutzerkennungen zu verwenden,
ihre Zugangsdaten geheim zu halten, sichere Passwörter zu wählen und regelmäßig zu ändern, um unbefugten Zugriff zu verhindern,
keine fremden Benutzerkennungen oder Passwörter zu ermitteln oder zu nutzen,
keine unberechtigten Zugriffe auf Daten anderer Nutzer:innen vorzunehmen oder deren Daten ohne Zustimmung weiterzugeben, zu verändern oder zu verwenden,
bei der Nutzung von Software, Dokumentationen und Daten die geltenden Urheberrechts- und Lizenzbestimmungen zu beachten,
von der Campus IT bereitgestellte Software, Daten oder Dokumentationen nicht zu kopieren, weiterzugeben oder zweckentfremdet zu nutzen, sofern dies nicht ausdrücklich erlaubt ist,
den Anweisungen des Campus IT-Personals in den Räumlichkeiten Folge zu leisten und die geltende Hausordnung zu beachten,
ihre Nutzungsberechtigung auf Verlangen nachzuweisen,
Störungen, Schäden oder Fehler an IT-Systemen oder Datenträgern unverzüglich der Campus IT zu melden und nicht eigenständig zu beheben,
ohne ausdrückliche Zustimmung keine Änderungen an der Hardware oder Systemkonfiguration vorzunehmen,
bei begründetem Verdacht auf Missbrauch oder zur Fehleranalyse auf Anfrage Auskunft über verwendete Programme und Methoden zu geben und Einsicht zu gewähren,
die Verarbeitung personenbezogener Daten mit der Campus IT abzustimmen und die empfohlenen Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Verbotene Handlungen und rechtliche Konsequenzen
Die Nutzer:innen der Campus IT sind verpflichtet, alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt, da sie strafrechtlich relevant sind:
Unbefugtes Ausspähen von Daten gemäß § 202a StGB, z. B. durch das Umgehen von Zugangssicherungen oder das Auslesen fremder Daten.
Manipulation oder Zerstörung von Daten (§ 303a StGB)
sowie Computersabotage (§ 303b StGB), etwa durch Schadsoftware oder gezielte Systemstörungen.
Computerbetrug (§ 263a StGB), z. B. durch Täuschung innerhalb automatisierter Prozesse.
Abruf, Besitz oder Verbreitung pornografischer Inhalte , insbesondere kinderpornografischer Darstellungen (§ 184 StGB).
Verbreitung verfassungswidriger Inhalte (§ 86 StGB) und Volksverhetzung (§ 130 StGB).
Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung (§§ 185 ff. StGB), auch in digitalen Kommunikationsformen.
Urheberrechtsverletzungen, insbesondere durch unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe von Software (§§ 106 ff. UrhG).
Folgen bei Verstößen
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zur sofortigen Sperrung der Nutzungserlaubnis, zum Ausschluss von der Nutzung der Campus IT sowie
zur Meldung an die zuständigen Stellen führen. Strafbare Handlungen werden zur Anzeige gebracht.
§ 6 Ausschluss von der Nutzung
Nutzer:innen können vorübergehend oder dauerhaft in der Nutzung der IT- Ressourcen der Campus IT eingeschränkt oder vollständig ausgeschlossen werden, wenn sie:
schuldhaft gegen diese Nutzungsordnung verstoßen, insbesondere gegen die in § 5 genannten Pflichten (missbräuchliches Verhalten),
die IT-Systeme der Campus IT für strafbare Handlungen missbrauchen, oder
der Hochschule durch ihr Verhalten anderweitig Schaden oder Nachteile zufügen.
Solche Maßnahmen sollen in der Regel erst nach einer erfolglosen Abmahnung erfolgen. Den betroffenen Personen ist vorab Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie können die Vermittlung durch das Rektorat beantragen. In jedem Fall ist die Sicherung personenbezogener und projektbezogener Daten zu gewährle isten.
Vorübergehende Nutzungseinschränkungen, die durch Mitarbeitende der Campus IT ausgesprochen werden, sind aufzuheben, sobald eine ordnungsgemäße Nutzung wieder sichergestellt ist.
Ein dauerhafter Ausschluss oder eine langfristige Einschränkung der Nutzung ist nur bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gemäß Absatz 1 zulässig, wenn künftig kein regelkonformes Verhalten mehr zu erwarten ist. Die Entscheidung über einen dauerhaften Ausschluss trifft die Leitung der Campus IT durch schriftlichen Bescheid. Etwaige Ansprüche der Hochschule aus dem Nutzungsverhältnis bleiben davon unberührt.
§ 7 Rechte und Pflichten der Campus IT
Die Campus IT führt eine Nutzerdatenbank, in der die erteilten Zugangsberechtigungen dokumentiert sind. Diese enthält u. a. Benutzer- und E- Mail-Kennungen sowie Namen und Kontaktdaten der zugelassenen Nutzer:innen.
Zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs, zur Systempflege, zur Erweiterung der Infrastruktur oder aus Gründen der IT-Sicherheit kann die Campus IT die Nutzung ihrer Systeme vorübergehend einschränken oder einzelne Benutzerkennungen sperren. Wenn möglich, werden betroffene Personen im Voraus informiert.
Liegen konkrete Hinweise auf rechtswidrige Inhalte auf den Servern der Campus IT vor, kann der Zugriff auf diese Inhalte bis zur Klärung der Rechtslage unterbunden werden.
Die Campus IT ist berechtigt, Maßnahmen zur Sicherung von Passwörtern und Nutzerdaten durchzuführen. Dazu zählen z. B. regelmäßige Prüfungen auf schwache Passwörter und deren verpflichtende Änderung. Über sicherheitsrelevante Änderungen werden die betroffenen Nutzer:innen umgehend informiert.
Die Nutzung der IT-Systeme kann dokumentiert und ausgewertet werden, soweit dies erforderlich ist:
zur Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs,
für die Ressourcenplanung und Systemadministration,
zum Schutz personenbezogener Daten anderer Nutzer:innen,
zu Abrechnungszwecken,
zur Störungsanalyse und -beseitigung,
zur Aufdeckung und Verhinderung von Missbrauch oder rechtswidriger Nutzung.
Unter den Voraussetzungen von Absatz 5 darf die Campus IT – unter Beachtung des Datengeheimnisses – Einsicht in Benutzerdateien nehmen, wenn dies zur Störungsbeseitigung oder Missbrauchsaufklärung erforderlich ist. Einsicht in E-Mail- oder Nachrichtendienste ist nur zulässig, wenn dies zur Behebung akuter technischer Störungen zwingend notwendig ist. Jede Einsichtnahme ist zu dokumentieren, und die betroffene Person ist nach Zweckerreichung zu informieren.
Auch Verbindungs- und Nutzungsdaten im Rahmen der E-Mail- und Internetnutzung dürfen unter den Voraussetzungen von Absatz 5 protokolliert werden. Dabei werden ausschließlich Verbindungsdaten, nicht aber Inhalte der Kommunikation, verarbeitet. Diese Daten sind spätestens nach Beendigung der jeweiligen Nutzung zu löschen, sofern sie nicht für Abrechnungszwecke benötigt werden.
Die Campus IT ist verpflichtet, das Telekommunikations- und Datengeheimnis gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu wahren.
§ 8 Haftung der Nutzer:innen
Nutzer:innen haften für alle Schäden oder Nachteile, die der Hochschule durch eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung der IT-Ressourcen oder durch schuldhafte Verstöße gegen diese Nutzungsordnung entstehen.
Die Haftung erstreckt sich auch auf Schäden, die durch die Nutzung der bereitgestellten Zugangsberechtigungen durch Dritte entstehen, sofern die Nutzer:in dies zu vertreten hat – insbesondere bei Weitergabe von Benutzerkennungen. In solchen Fällen kann die Hochschule ein Nutzungsentgelt gemäß der geltenden Entgeltordnung für die Drittnutzung verlangen.
Die Nutzer:in ist verpflichtet, die Hochschule von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund eines missbräuchlichen oder rechtswidrigen Verhaltens gegenüber der Hochschule geltend gemacht werden – z. B. auf Schadensersatz oder Unterlassung. Im Falle eines gerichtlichen Vorgehens gegen die Campus IT wird der betroffenen Person die Möglichkeit zur Streitbeteiligung eingeräumt.
§ 9 Haftung der Hochschule
Die Hochschule übernimmt keine Gewähr dafür, dass die IT-Systeme der Campus IT jederzeit fehlerfrei und unterbrechungsfrei zur Verfügung stehen. Datenverluste durch technische Störungen sowie unbefugte Zugriffe Dritter auf vertrauliche Daten können nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Die Hochschule übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Programme oder der über die Systeme zugänglichen Informationen Dritter.
Die Hochschule haftet auch nicht für den Inhalt, insbesondere für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermittelt.
Im Übrigen haftet die Hochschule nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ihrer Mitarbeitenden. Bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, die bei Begründung des Nutzungsverhältnisses typischerweise vorhersehbar waren – es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
01.07.2025,